Geschichte

Vereinbarung

Die Euregio Egrensis, Arbeitsgemeinschaft Bayern e.V.,
die Euregio Egrensis, Arbeitsgemeinschaft Vogtland/Westerzgebirge e.V.
und
die Euroregio Egrensis, Arbeitsgemeinschaft Böhmen e.V.

 

(im folgenden „Partner“ genannt)

  • eingedenk der jahrhundertealten Beziehungen zwischen Böhmen, Bayern und Sachsen,
  • auf der Grundlage der gemeinsam anerkannten Prinzipien von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaat und Selbstbestimmungsrecht
  • in der Absicht, die Bestimmungen des Art. 13 des Vertrages vom 27.02.1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen und Slowakischen Förderativen Republik über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit mit Leben zu erfüllen, kommen wie folgt überein:

 

Artikel 1

Namen

Die Partner errichten die „Euregio Egrensis“ als gemeinsame grenzüberschreitende Institution.

 

Artikel 2

Zweck

  1. Die Euregio Egrensis hat den Zweck, zu Verständigung und Toleranz beizutragen sowie umfassend, friedlich und partnerschaflich über die Grenzen zwischen dem Freistaat Bayern, dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik hinweg zusammenzuwirken.
     
  2. Die Euregio Egrensis koordiniert und fördert im Geiste guter Nachbarschaft und Freundschaft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

Artikel 3

Räumlicher Geltungsbereich

Die Euregio Egrensis umfaßt in Bayern den Bereich der Planungsregionen Oberfranken-Ost un Oberpfalz-Nord, in Sachsen den Bereich der Landkreise Aue, Auerbach, Klingenthal, Oelsnitz, Plauen, Reichenbach, Schwarzenberg sowie die kreisfreie Stadt Plauen, in Thüringen den historischen vogtländischen Bereich der Landkreise Greiz, Zeulenroda, Schleiz, Lobenstein und in der Tschechischen Republik den Bereich der Landkreise Karlsbad, Falkenau, Eger und Tachau.

 

Artikel 4

Organisationsform

  1. Die Organe der Euregio Egrensis sind
    - das gemeinsame Präsidium
    - die beratenden Ausschüsse.
     
  2. Das Gemeinsame Presidium führt die Geschäfte der Euregio Egrensis. Es besteht aus jeweils drei Vertretern der Präsidien der Partner. Es tritt bei Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr zusammen. Der Vorsitz wechselt alle zwei Jahre zwischen den Partnern.
     
  3. Die Mitgliederversammlungen der jeweiligen Partner wählen aus ihren Präsidien drei Mitglieder für das Gemeinsame Präsidium und richten die beratenden Ausschüsse ein.
     
  4. Jeder Partner entsendet jeweils drei Vertreter in jeden beratenden Ausschuß. Diese sind stimmberechtigt. Zusätzlich kann jeder Partner eine beliebige Anzahl sogenannter Berater in die Ausschüsse entsenden. Den beratenden Ausschüssen werden Aufgaben durch das Gemeinsame Präsidium zugewiesen. Die Ausschüsse können auch in eigener Initiative tätig werden.

    Für folgende Themenbereich werden Ausschüsse eingerichtet:
    - Wirtschaft, Verkehr
    - Kultur
    - Fremdenverkehr, Tourismus
    - Umweltschutz
     
  5. Die Beschlüsse der Organe der Euregio Egrensis haben empfehlenden Charakter.
     
  6. Einzelheiten regelt eine Geschäftsordnung.

 

Artikel 5

Information und Abstimmung

  1. Die Partner werden sich im Gemeinsamen Präsidium gegenseitig informieren, bevor Beschlüsse in ihrem Arbeitsbereich gefaßt werden, die einen der beiden Anderen Partner betreffen (z.B. Infrastrukturmaßnahmen, Fremdenverkehrsprojekte, Industriestandorte, Umweltschutzmaßnamen, Touristenzonen, Wanderwege usw.).
     
  2. Sie werden auch Wünsche und Anregungen der betroffenen Partner soweit wie möglich berücksichtigen.

 

Artikel 6

Unterrichtung des Europarates

Die Partner unterrichten den Generalsekretär des Europarates über den Abschluß dieses Protokolls und übermitteln ihm den Wortlaut.

 

Ort, Datum  Eger / Cheb, 3. Februar 1993

 

 

Euregio Egrensis                            Euregio Egrensis                                      Eroregio Egrensis

Arbeitsgemeinschaft                      Arbeitsgemeinschaft                                Arbeitsgemeinschaft

Bayern e.V.                                     Vogtland/Westerzgebirge e.V.              Böhmen e.V.